Was darf ich Einführen?
von A wie Alkohol, bis Z wie Zahnpasta?
Alkohol und alkoholhaltige Getränke
Wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent oder 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 Prozent oder weniger oder 2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 2 Liter nicht schäumende Weine.
Arzneimittel
die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Kaffee
Wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist: 500 Gramm Kaffee oder 200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
Parfüms und Eau de Toilette
50 Gramm Parfüm in der Summe und 0,25 Liter Eau de Toilette.
Tabakwaren
Wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Zahnpasta
Zahnpaste ist eine sehr heikle Sache, besonders beim Einreisen in die USA. Aus sicherheitstechnischen Gründen darf man normalerweise keine Mittel in einer Tube mitnehmen. Es ist schon oft vorgekommen, dass in solch einem alltäglichen Gegenstand Sprengstoff beziehungsweise eine Komponente dafür hier gefunden worden ist. Wird auch gerne zum Schmuggeln von Drogen benutzt, wie Kokainpaste-Funde dies belegen.
Tipp: Verzichten sie auf das mitnehmen von Zahnpasta. Benutzen sie lieber zur Erfrischung und Mundhygiene lieber spezielle Zahnpflegekaugummis.
Andere Waren
bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro i.O.. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.
Auch sonst sollte man auf jeden Fall nicht den Verdacht wecken, dass man die jeweiligen Sachen aus gewerblichen Gründen mitnimmt.